Was der Landtag entscheiden darf – und was nicht

Was der Landtag entscheiden darf – und was nicht

Die Abgeordneten sind für eine breite Palette von Themen zuständig, auch in der Bildungspolitik. Beim Geld sind sie in ihren Entscheidungen aber nicht ganz frei.

 

Viele Menschen glauben, dass Landtagswahlen weniger wichtig seien als Bundestagswahlen. Die Wahlbeteiligung ist deshalb stets niedriger als bei nationalen Wahlen. 2017 stimmten im Saarland 69,7 Prozent der Wahlberechtigten ab (Bundestagswahl 2021: 77,3 Prozent).

 

Doch ist der Landtag wirklich weniger wichtig als der Bundestag? So einfach ist es nicht. Zwar entscheidet der Landtag nicht über die Höhe der Einkommensteuer oder der Rente und auch nicht über Krieg und Frieden. Zu seiner Gesetzgebungskompetenz zählen aber Themen, die sehr wohl den Alltag der Menschen betreffen, auch der jüngeren.

 

Etwa die Bildungspolitik. Der Landtag entscheidet zum Beispiel darüber, welche Schulformen es im Saarland gibt, ob das Abitur an Gymnasien nach acht oder neun Jahren abgelegt wird oder welche Aufgaben die Schülervertreter haben. Er ist auch – um ein anderes Beispiel zu nennen – für die Polizei zuständig und legt fest, welche Rechte die Sicherheitsbehörden haben (zum Beispiel Videoüberwachung). In den Zuständigkeitsbereich des Landtags fällt auch die Gesetzgebung für die Kindertagesstätten, die Hochschulen, die Städte, Gemeinden und Landkreise, die Beamten, den öffentlichen Personennahverkehr, die Krankenhäuser, die Feuerwehren oder den Rettungsdienst. Auch in der Klimaschutzpolitik kann der Landtag mitreden und zum Beispiel über den Ausbau der Windkraft oder der Photovoltaik-Anlagen entscheiden. Nicht zuletzt regelt der Landtag auch, ab welchem Alter junge Leute bei Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen können.

 

Im Haushalt, den der Landtag für jedes Jahr beschließen muss, legt er zum Beispiel fest, wie viele Polizisten und Lehrer sich das Land leistet, wie gut die Hochschulen oder die Justiz ausgestattet sind oder wie viel Geld das Land für den öffentlichen Nahverkehr ausgibt. Allerdings ist der Landtag bei diesen Entscheidungen nicht ganz frei, denn das Grundgesetz schreibt vor, dass die Bundesländer in normalen Zeiten – wenn nicht gerade eine Naturkatastrophe passiert ist oder sich eine Pandemie ausbreitet – keine Kredite aufnehmen dürfen. Diese sogenannte Schuldenbremse legt fest, dass Einnahmen und Ausgaben also ausgeglichen sein müssen. Weil das Land selbst seine Einnahmen kaum beeinflussen kann (über die Steuerpolitik entscheidet der Bundestag!), bleibt dem Landtag also nur, bei den Ausgaben zu kürzen – ein grundsätzliches Problem in einem finanzschwachen Bundesland. Das zeigt sich unter anderem am Sanierungsstau der öffentlichen Infrastruktur (Schulen, Hochschulen, Straßen, Schwimmbäder, Kliniken).

 

Daniel Kirch

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