Wählen gehen: So funktioniert’s

Wählen gehen: So funktioniert’s

Bei der Landtagswahl seine Stimme abzugeben, ist nicht schwer. Wir erklären, worauf ihr achten müsst – und warum es verboten ist, in der Wahlkabine ein Selfie mit dem Stimmzettel zu machen.

 

Wer darf wählen?

Im Saarland dürfen grundsätzlich alle Menschen bei der Landtagswahl ihre Stimme abgeben, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Saarland wohnen. Das sind rund 750.000 Menschen.

 

Was steht zur Wahl?

Am 27. März 2022 werden die 51 Abgeordneten des Landtags des Saarlandes gewählt. Um diese Mandate bewerben sich Kandidatinnen und Kandidaten von 18 Parteien und Wählergruppen. 41 der 51 Sitze werden über die Wahlkreislisten der drei Wahlkreise vergeben: Saarbrücken (umfasst den Regionalverband Saarbrücken), Saarlouis (Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern) und Neunkirchen (Landkreise Neunkirchen und St. Wendel sowie Saarpfalz-Kreis). Die restlichen zehn Mandate werden über die Landeslisten der Parteien vergeben.

Was ist der erste Schritt, bevor ich wähle?

Alles fängt mit der Wahlbenachrichtigung an, die im Februar an alle Wahlberechtigten verschickt wird. Mit dieser Karte geht man am 27. März in das in der Wahlbenachrichtigung genannte Wahllokal. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. „Bevor ich den Stimmzettel erhalte, wird im Wählerverzeichnis mein Wahlrecht kontrolliert“, erklärt die Landeswahlleiterin Monika Zöllner. Dazu sollte man seinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mitbringen. Zöllner empfiehlt, „im Vorfeld die vielfältig bestehenden Informationsmöglichkeiten zu nutzen, um sich über das Programm und die Ziele von Kandidatinnen und Kandidaten sowie von Parteien und Wählergruppen zu informieren und dann bestmöglich entscheiden zu können“. Dabei kann beispielsweise der Wahl-O-Mat helfen, eine Wahlentscheidung zu treffen.

Was ist der erste Schritt, bevor ich wähle?

Alles fängt mit der Wahlbenachrichtigung an, die im Februar an alle Wahlberechtigten verschickt wird. Mit dieser Karte geht man am 27. März in das in der Wahlbenachrichtigung genannte Wahllokal. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. „Bevor ich den Stimmzettel erhalte, wird im Wählerverzeichnis mein Wahlrecht kontrolliert“, erklärt die Landeswahlleiterin Monika Zöllner. Dazu sollte man seinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mitbringen. Zöllner empfiehlt, „im Vorfeld die vielfältig bestehenden Informationsmöglichkeiten zu nutzen, um sich über das Programm und die Ziele von Kandidatinnen und Kandidaten sowie von Parteien und Wählergruppen zu informieren und dann bestmöglich entscheiden zu können“. Dabei kann beispielsweise der Wahl-O-Mat helfen, eine Wahlentscheidung zu treffen.

Wie läuft die Wahl im Wahllokal ab?

Im Wahllokal erhält man den Stimmzettel und begibt sich in die Wahlkabine. Dort gibt man in geheimer Wahl auf dem Stimmzettel seine Stimme ab und wirft ihn im Anschluss in die Wahlurne ein. „Um das Wahlgeheimnis zu wahren, ist das Fotografieren in der Wahlkabine nicht erlaubt“, sagt die Landeswahlleiterin. Im Wahllokal herrscht aus Gründen des Gesundheitsschutzes Maskenpflicht. Außerdem sind die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Ebenfalls aus Gründen des Gesundheitsschutzes empfiehlt die Landeswahlleiterin, einen eigenen Stift mitzubringen, um sein Kreuz auf dem Stimmzettel zu machen.

 

Kann ich nur im Wahllokal abstimmen?

Nein. Neben der Urnenwahl, also der Abstimmung im Wahllokal, kann man auch per Briefwahl wählen – „ebenfalls unbeobachtet und höchstpersönlich“, so die Landeswahlleiterin Monika Zöllner. 

 

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Die Unterlagen für die Briefwahl kann man ab Februar bei seiner Heimatgemeinde beantragen; entweder persönlich, schriftlich, per E-Mail oder durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. „Nur eine telefonische Beantragung ist nicht möglich“, erklärt uns die Landeswahlleiterin. Nach der Beantragung werden die Wahlunterlagen dann nach Hause geschickt und können per Post zurückgesandt, eingeworfen oder abgegeben werden. Außerdem ist die Briefwahl vor Ort möglich. Monika Zöllner erklärt: „Das bedeutet, dass ich im Briefwahllokal meiner Heimatgemeinde sowohl unmittelbar meine Wahlunterlagen beantragen als auch unmittelbar die Briefwahl durchführen kann.“ Dabei müssen die Corona-Vorschriften der Gemeinden zum Betreten von Behördenräumlichkeiten beachtet werden.

 

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine für einen Wahlkreisbewerber (Erststimme) und eine für die Liste einer Partei (Zweitstimme). Wie viele Stimmen hat man bei der saarländischen Landtagswahl?

„Bei der Landtagswahl im Saarland haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme“, erklärt Landeswahlleiterin Monika Zöllner. Mit dieser wird gleichzeitig die Landes- und eine der drei Wahlkreislisten einer Partei gewählt. Damit ist das Wahlrecht für Landtagswahlen ziemlich einfach.

 

Hannah Pauly und Hannah Gerhardt

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