Am 27. März ist es soweit – das Saarland wählt ein neues Parlament. Die Saarländer*innen werden darüber entscheiden, wie sich die politische Macht im Land in den nächsten fünf Jahren verteilt. Doch wie läuft eine Landtagswahl im Saarland ab?
Hier ein Überblick:
Wie wird im Saarland gewählt?
Im Landtag des Saarlandes sitzen 51 Abgeordnete, die in den Wahlkreisen des Landes gewählt werden.
Die Parteien und Wählergruppen im Saarland stellen ihre Kandidaten auf Landeslisten und Wahlkreislisten auf. 41 Mandate werden über die Wahlkreislisten bestimmt und die restlichen zehn Sitze über die Landeslisten.
Jeder Wähler kann nur eine Stimme abgeben, mit der er gleichzeitig die Wahlkreis- und Landesliste einer Partei wählt.
Es gilt die Fünf-Prozent-Hürde, das heißt, nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erreichen, ziehen in den Landtag ein.
Jeder Wahlberechtigte bekommt vor der Landtagswahl eine Wahlbenachrichtigungskarte zugesandt. Es steht dem Wähler frei, seine Stimme zuvor per Briefwahl abzugeben oder das Wahllokal am 27. März 2022 zwischen 8 und 18 Uhr zu besuchen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen darf jeder Deutsche, der volljährig ist und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Saarland hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Welche Landtagswahlkreise gibt es und wo befinden sich die Wahllokale?
Das Saarland ist zur Landtagswahl in drei Wahlkreise unterteilt:
– Saarbrücken: Regionalverband Saarbrücken
– Saarlouis: Landkreis Saarlouis und Landkreis Merzig-Wadern
– Neunkirchen: Landkreis Neunkirchen, Landkreis St. Wendel und Saarpfalz-Kreis
Die Wahllokale sind oft in Einrichtungen wie Turnhallen, Schulen oder Dorfgemeinschaftshäusern untergebracht. In welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben kann, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Wie sind die Wahllokale besetzt?
Das Wahlbüro ist mit einem/einer Wahlvorsteher*in, einem/einer stellvertretenden Wahlvorsteher*in und den Beisitzer*innen besetzt. Dabei handelt es sich neben Beschäftigten der Kommunen häufig um Freiwillige, die sich für diese Aufgabe gemeldet haben. Viele von ihnen sind auch kommunalpolitisch aktiv.
Welche Aufgaben haben die Wahlhelfer?
Die Wahlhelfer achten darauf, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Sie überprüfen die Wahlberechtigungen der Personen und gleichen sie mit dem Wählerverzeichnis ab. Sie geben die Stimmzettel aus und fertigen einen entsprechenden Vermerk über die Wahlteilnahme.
Nachdem der Wähler in der Wahlkabine sein Kreuz gemacht und den Stimmzettel gefaltet hat, geben die Wahlhelfer die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels frei.
Wie werden die Stimmen ausgezählt?
Nachdem die Wahllokale um Punkt 18 Uhr geschlossen wurden, zählen die Wahlhelfer die Stimmen aus. Dazu bilden sie für jede Partei zunächst einen Stapel. Anschließend werden die Stimmzettel gezählt. Die Stimmauszählung ist öffentlich, jeder Bürger kann sie also beobachten. Sind alle Stimmen ausgezählt, wird im jeweiligen Wahlbezirk das Wahlergebnis ermittelt. Sobald alle 52 Städte und Gemeinden im Saarland ihre Wahlergebnisse nach Saarbrücken gemeldet haben, gibt die Landeswahlleitung noch am späten Abend ein vorläufiges amtliches Endergebnis bekannt.
Wie werden Prognosen und Hochrechnungen am Wahlabend erstellt?
Die Prognosen beruhen auf Befragungen der Wähler*innen in ausgewählten Wahllokalen und werden in etwa zeitgleich mit der Schließung der Wahllokale veröffentlicht. Bei der Befragung spielen Geschlecht, Bildungsgrad, Konfession und das Alter der Befragten eine Rolle, um auch die Bandbreite der Landesbevölkerung abzubilden.
Die Hochrechnungen basieren auf den realen Auszählungen der Stimmen in den Stimmbezirken und die erste Berechnung erfolgt ungefähr 30 Minuten nach der Prognose. Im Laufe des Wahlabends werden die Hochrechnungen dann immer genauer, da immer mehr amtliche Teilergebnisse zusammenkommen.
Sophie Schmitt